AGB

AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Alle Verkäufe erfolgen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist, unter folgenden Bedingungen:

1. Abschlüsse

1. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen, auch wenn sie durch Reisende und Vertreter abgeschlossen sind, werden für uns erst durch eine dem Käufer schriftlich erteilte Zustimmung (Auftragsbestätigung) verbindlich. Abweichungen von den nachstehenden Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Anerkennung.
2. Die Einkaufsbedingungen des Käufers haben für die mit uns getätigten Abschlüsse keine Geltung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
3. Etwaige Druckfehler, offensichtliche Irrtümer und Rechenfehler verpflichten uns gegenüber dem Käufer nicht.
4. Beanstandungen von Auftragsbestätigungen (per Fax oder Email) müssen innerhalb von 2 Tagen und Rechnungen innerhalb von 5 Tagen erfolgen. Diese entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

2. Lieferzeit und höhere Gewalt
Angaben über Lieferzeiten sind nur als annähernd und unverbindlich anzusehen. Betriebsstörungen jeder Art und Lieferungserschwernisse - auch bei unseren Zulieferanten - entbinden uns von der Verpflichtung zur Einhaltung der Lieferzeit und berechtigen uns zur Verlängerung der Lieferfristen sowie zur Ausführung von Teillieferungen. Wenn der Lieferant an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen gehindert wird, die er trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte - gleichviel, ob im Werk des Lieferanten oder bei seinem Unterlieferanten eingetreten - z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh und Baustoffe, so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferzeit in angemessenem Umfange. Wird durch die o.a. Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Lieferant von der Lieferverpflichtung frei. Auch im Falle von Streik und Aussperrung verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang; wenn die Lieferung oder Leistung unmöglich wird, wird der Lieferant von der Lieferverpflichtung frei.
Verlängert sich in den o.a. Fällen die Lieferfrist oder wird der Lieferant von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Bestellers. Treten die vorgenannten Umstände beim Besteller ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für die Abnahmeverpflichtung des Bestellers.

3. Preise
Unsere Preise gelten "frei Haus". Ausgenommen hiervon sind Bestellungen, die unter unseren vorgegebenen Mindestbestellmengen liegen, diese gelten "ab Werk" soweit nicht anderweitiges schriftlich bestätigt wird. Staats- und sonstige Abgaben, die bei der Preisfestsetzung noch nicht berücksichtigt werden konnten, aber die Ware mittelbar oder unmittelbar verteuern, gehen zu Lasten des Käufers, falls durch Gesetz nichts anderes bestimmt wird. Wir sind berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen, wenn zwischen Abschluss und Lieferung Preiserhöhungen durch Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstige Aufpreise eintreten. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und kann nicht zurückgenommen werden. Unumgängliche Versandkosten sind in den Warengruppen besonders aufgeführt.

4. Versand
Der Versand erfolgt mit der Übergabe des Materials an den Spediteur oder Frachtführer - spätestens jedoch beim Verlassen des Werkes auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch bei fob oder frachtfreier Lieferung. Von uns entrichtete Frachten sind nur als eine für den Besteller gemachte Frachtvorlage zu betrachten. Mehrfrachten für Eil- und Expressgut gehen zu Lasten des Bestellers, auch wenn wir im Einzelfalle die Transportkosten übernommen haben. Versandweg und Beförderungsmittel sind, falls vom Besteller keine schriftliche Frachtverfügungen gegeben werden, unserer Wahl - unter Ausschluss jeder Haftung, insbesondere für billigste Verfrachtung -überlassen.
Versandbereit gemeldete Ware muss sofort übernommen werden und wird als "ab Werk geliefert" berechnet. Geht die Ware in das Ausland oder unmittelbar an Dritte, so hat die Untersuchung und Abnahme in unserem Werk zu erfolgen, andernfalls gilt die Ware unter Ausschluss jeder Rüge als vertragsgemäß geliefert.

4a. Warenrücknahme
Sollte aufgrund von Fehldispositionen des Kunden Waren von uns zurückgenommen bzw. vom Kunden zurückgesandt werden, behalten wir uns vor, nach Wareneingang und Prüfung des Zustandes der Ware einen Unkostenanteil von mindestens 20 % des Verkaufwertes an den Rücksender zu berechnen.


5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar - unabhängig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechtes der Mängelrüge - innerhalb von 10 Tagen abzüglich 2% Skonto oder aber innerhalb von 20 Tagen netto. Höhere Skontoabzüge von unseren Rechnungen sind nur dann zulässig, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden. Zahlung mittels Akzept oder Kundenwechsel bedarf einer besonderen vorherigen Vereinbarung. Bei Zahlungen durch Akzept - Laufzeit nicht über drei Monate, ausgestellt innerhalb einer Woche nach Rechnungsdatum - werden Diskontspesen für 60 Tage zum Banksatz berechnet.
Gutschriften über Wechsel oder Schecks gelten vorbehaltlich des Eingangs und unbeschadet früherer Fälligkeit des Kaufpreises bei Verzug des Bestellers. Sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Die Diskontspesen werden zum jeweiligen Banksatz berechnet.
Bei Zielüberschreitungen können - vorbehaltlich sonstiger Rechte Verzugszinsen in Höhe der jeweils von den Banken für laufende Kredite berechneten Zinssätze und Spesen in Rechnung gestellt werden.
Die Nichterfüllung des Zahlungszieles hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen, ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel, zur Folge; ferner sind wir in diesem Falle berechtigt, vor weiteren Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen, vom Vertrage zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen. Das gleiche gilt, wenn uns nach dem Vertragsabschluß Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern.
Eine Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder Mängelrügen ist ausgeschlossen. ,

5a. Bankeinzug/Sepa-Basiseinzug
Bei Zahlung per Bankeinzug/Sepa-Basiseinzug abzgl. 4% Skonto.
Der Einzug erfolgt 7 Tagen nach Lieferung und Rechnungsstellung.

6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung und insbesondere bis zur Einlösung aller in Zahlung gegebenen Wechsel - auch der Finanzwechsel - und Schecks bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum und kann im Falle des Zahlungsverzuges von uns, auf Kosten des Käufers wieder zurückgenommen werden. Der Käufer ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen; er darf sie nur im Rahmen seines laufenden Geschäftsverkehrs weiter verkaufen oder verarbeiten. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer erwirbt an der von uns gelieferten Ware im Falle der Weiterverarbeitung kein Eigentum' gemäß 950 BGB, da eine etwaige Verarbeitung durch Käufer in unserem Auftrage erfolgt. Die neu hergestellte Sache dient unbeschadet der Rechte dritter Lieferanten zu unserer Sicherung bis zur Höhe unserer Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung. Sie wird vom Käufer für uns verwahrt und gilt als Ware i.S. dieser Bedingungen. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware - gleich in welchem Zustande - so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus Veräußerungen entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Überbestellern bekannt zugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Lieferungsforderung insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

7. Abnahme und Mengentoleranz
Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung ist die Ware während der Vertragszeit in möglichst gleichmäßigen Monatsmengen abzunehmen. Bei nicht rechtzeitigem Abruf sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, die Einteilung nach eigenem Ermessen selbst vorzunehmen oder von dem noch unerledigtem Teil des Vertrages zurückzutreten oder Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu erheben.
Bei Auslieferungen in großen Stückzahlen sowie bei Sonderanfertigungen, sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der Bestellmenge zulässig.

8. Mängelrügen und Haftung
Mängelrügen sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware und vor ihrer Verarbeitung oder Benutzung, soweit diese über die Untersuchung und Erprobung hinausgehen, schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht festzustellen sind, müssen unverzüglich nach Möglichkeit der Entdeckung, unter sofortiger Einstellung der Weiterverarbeitung oder Weiterbenutzung, jedoch spätestens zwei Monate nach Erhalt der Ware, gemeldet werden.
Ist eine Mängelrüge rechtzeitig erfolgt und sachlich berechtigt, so sind wir verpflichtet, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware zurückzunehmen und kostenfreien Ersatz dafür zu leisten, oder den Minderwert zu vergüten, Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare und Folgeschäden über den Schaden an der gelieferten Ware selbst hinaus, auch wenn uns insoweit ein Verschulden trifft. Die Rücksendung beanstandeter Ware darf nicht ohne vorherige Einholung unseres schriftlichen Einverständnisses erfolgen, da wir sonst die Annahme zu Lasten des Absenders verweigern können. Waren, die teilweise oder ganz verarbeitet wurden, werden auf keinen Fall zurückgenommen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrage ist unser Geschäftssitz.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Liefervertrage ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, sowie für Klagen aus unserem Eigentum, ist nach unserer Wahl ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das Amtsgericht Kitzingen.

10. Vertragsbeziehungen
Auf die beiderseitigen Vertragsbeziehungen gilt unter Ausschluss jeden anderen Rechts nur deutsches Recht.

11. Gültigkeit der Bedingungen
Sollte die eine oder andere Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
Durch diese Verkaufsbedingungen werden sämtliche Bestimmungen unserer vorherigen Verkaufsbedingungen rechts unwirksam.

*: *exkl. MwSt., zzgl. Versandkosten.

Sie möchten von uns beraten werden?

Kein Problem! Sie haben dazu mehrere Möglichkeiten:

Wir freuen uns, Sie beraten zu dürfen!

Ihr gwk-shop-Team